Restposten24
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              Allgemeine Geschäftsbedingungen

              Zustandekommen eines Vertrags

              Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere Allgemeinen Geschäfts- und

              Lieferbedingungen an. Diese Bedingungen haben Gültigkeit für die gesamte gegenwärtige

              und zukünftige Geschäftsverbindung. Die Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch

              dann nicht, wenn ihnen bei Eingang nicht ausdrücklich widersprochen wird.

              Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot

              gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten,

              Gewicht-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der

              Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

              Kaufpreis und Nebenkosten

              Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der

              Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Bei Waren oder

              Leistungen, die innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht

              werden sollen, ist die Erhöhung eines zugesagten Preises nicht zulässig.

              Unsere Preise verstehen sich ab Lager Straubing oder Lieferwerk zuzüglich Fracht,

              Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten, sowie zuzüglich

              Mehrwertsteuer.

              Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung und vor Absendung der Ware die Löhne oder sonstige

              Kosten einschließlich der Bezugskosten beim Vorlieferanten, so sind wir berechtigt, zu dem

              ursprünglichen Kaufpreis die erhöhten Kosten zuzuschlagen; dies gilt nicht bei Preiszusagen

              für Waren oder Leistungen, die innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert

              oder erbracht werden sollen.

              Lieferungen, Lieferfrist

              Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die, den Transport ausführende

              Person übergeben worden ist, oder zwecks Versand unser Lager verlassen hat. Wird der

              Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der

              Versandbereitschaft auf ihn über. Sendungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des

              Käufers und auf dessen Kosten versichert.

              Die angegebene Lieferfristen und Lieferzeiten sind als unverbindliche Termine zu verstehen,

              sofern nicht ausdrücklich, schriftlich, ein fester Liefertermin vereinbart ist.

              Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung

              hinauszuzögern. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung

              wesentlich erschweren oder unmöglich machen, Dies gilt auch für unsere Vorlieferanten.

              Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie vom

              Vertrag zurücktreten.

              Falls wir in Verzug geraten, kann der Besteller nach Ablauf einer angemessenen gesetzten

              Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, falls die Ware zum Fristablauf

              nicht abgesandt oder als versandbereit gemeldet ist. Der Rücktritt ist schriftlich und

              unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrundes zu erklären.

              Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind

              ausgeschlossen, es sei denn, es könnte uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder

              grobe Fahrlässigkeit angelastet werden.

              Haftung wegen nicht rechtzeitiger Lieferung scheidet auch dann aus, wenn wir zur Erfüllung

              der von uns geschuldeten Leistung Materialien verarbeiten müssen, die wir von Herstellern

              oder Händlern beziehen müssen, und wenn nachweislich die Belieferung verspätet geschieht

              (Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung).

              Jegliche Haftung wegen Nichterfüllung ist weiter dann ausgeschlossen, wenn zur Erbringung

              der Leistung notwendige Materialien überhaupt nicht geliefert werden

              (Selbstbelieferungsvorbehalt).

              Zahlung

              Bei Onlineshop sowie bei Neukunden gilt Vorkasse.

              Die Zahlung des Kaufpreises bei Stammkunden erfolgt - wenn nichts anderes vereinbart ist -

              innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.

              Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und ohne Skontogewährung

              angenommen. Diskont, Spesen und Wechselsteuer trägt der Käufer: diese Kosten werden dem

              Käufer von uns in Rechnung gestellt. Für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung,

              Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung übernehmen wir keine

              Haftung, sofern nicht uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

              zur Last fällt.

              Zahlungsverzug

              Werden vom Käufer Zahlungstermine überschritten, so sind wir berechtigt, vom Eintritt des

              Verzuges an 18 % Verzugszinsen zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren

              Verzugsschaden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

              Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder

              Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, noch

              nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten und Vorkasse oder Sicherheiten für ausstehende

              Lieferungen zu verlangen, weiterhin sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort

              in Rechnung zu stellen.

              Eigentumsvorbehalt

              Bis zur Erfüllung aller Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich

              künftiger und bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen

              Verträgen - werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer

              Wahl freigegeben werden.

              Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich

              aller Nebenforderungen unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns

              als Händler, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum bzw. Miteigentum

              durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum bzw. Miteigentum des

              Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der

              Verkäufer verwahrt unser Eigentum bzw. Miteigentum unentgeltlich. Ware, an der uns das

              Eigentum bzw. Miteigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

              Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu

              verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.

              Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf

              oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen

              tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen

              den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im

              eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung

              offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter

              auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich

              benachrichtigen. Diesbezügliche Kosten trägt der Käufer.

              Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir

              berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls

              Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der

              Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt nur dann ein Rücktritt vom

              Vertrag, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird.

              Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um

              mehr als 20 von 100, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von

              Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

              Sämtliche Koste der Rücknahme inkl. Kosten des Rücktransportes zum Hauptsitz des

              Verkäufers bzw. der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.

              Gewährleistungsbestimmungen

              Beanstandungen wegen offensichtlich mangelhafter und unvollständiger Lieferungen sind

              spätestens 5 Tage nach Empfang der Ware, jedenfalls vor dem Einbau oder der

              Weiterveräußerung, schriftlich vorzubringen.

              Von uns hergestellte, gelieferte und bearbeitete Gegenstände und Teile hiervon werden nach

              unserer Wahl unentgeltlich nachgebessert oder neu geliefert, wenn sie innerhalb von 6

              Monaten nach Absendung oder Übergabe, nachweisbar in Folge eines vor dem

              Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere von Material- oder Herstellungsfehlern,

              unbrauchbar werden und wenn solche Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich

              gerügt worden sind. Des Weiteren hat der Besteller die Rechte gemäß § 476 a BGB.

              Alle Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen für gelieferte Teile, an denen der

              Besteller eigenmächtig Änderungen oder Nachbesserungen vorgenommen hat oder wenn die

              Mängel auf natürlichen Verschleiß oder auf Temperatur-, Witterungs- und ähnliche Einflüsse

              oder auf Verwendung ungeeigneter Medien zurückzuführen sind.

              Dem Besteller wird das Recht vorbehalten, bei Unmöglichkeit oder fehlgeschlagener

              Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung oder

              Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

              Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer von uns

              oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

              Vertragsverletzung beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei

              Vertragsverhandlungen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht bei

              zugesicherten Eigenschaften.

              Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer

              Ware.

              Haftung

              Über die bereits enthaltenen Haftungsregelungen hinaus gilt folgendes:

              Insoweit in unserem Unternehmen aus von Kunden gelieferten oder aus

              von uns beschafften Materialien ein neues Werk hergestellt wird, ist jegliche Haftung

              beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

              Außerdem beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf Schäden an der von unserem

              Unternehmen gelieferten Anlage.

              Die Haftung für Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit, der von unserem Unternehmen

              gelieferten Anlage außerhalb der Anlage selbst entsteht, ist ausgeschlossen, soweit es das

              Gesetz zulässt.

              Im Übrigen beschränkt sich die Haftung in jedem Falle auf den Schadensersatz, den die von

              uns für das Unternehmen gedeckte Betriebshaftpflichtversicherung anerkennt und erstattet.

              Für die Druckfestigkeit von Schlauchleitungen haften wir nur in der Weise, dass die übliche

              Druckprüfung im Herstellerwerk gewährleistet wird. Da grundsätzlich in unserem

              Unternehmen keine erneute Prüfung der Druckfestigkeit vorgenommen wird, kann für die

              Druckfestigkeit selbst keine Haftung übernommen werden, es sei denn, auf besonderen

              Wunsch des Vertragspartners wird gegen Berechnung eine erneute Prüfung in unserem

              Unternehmen vorgenommen.

              Konstruktionsunterlagen

              Sämtliche Skizzen, Zeichnungen, Stücklisten und sonstige im Zusammenhang mit der

              Durchführung eines Auftrags gefertigten technischen Unterlagen bleiben unser Eigentum. Das

              Urheberrecht steht uns zu. Die bezeichneten Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich

              gemacht werden.

              Datenschutz

              Unser Unternehmen ist berechtigt, Daten, die im Rahmen der Geschäftsverbindung im

              Unternehmen bekannt und registriert werden, nach den Vorschriften des

              Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.

              Erfüllungsort und Gerichtsstand

              Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Straubing. Soweit der Käufer Vollkaufmann,

              juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich, rechtliches Sondervermögen ist,

              wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende

              Rechtsbeziehungen für beide Teile Gerichtsstand Straubing vereinbart. Das gleiche gilt auch,

              wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des

              Käufers unbekannt ist. Für ein gerichtliches Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) ist die

              Zuständigkeit des Amtsgerichts Straubing vereinbart.

              Änderungen/Schlussbestimmungen

              Es gilt Deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.

              Die deutsche Fassung dieser Bedingungen ist maßgebend.

              Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen oder eine Bestimmung im

              Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit

              der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu

              ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

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