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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zustandekommen eines Vertrags

Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere Allgemeinen Geschäfts- und

Lieferbedingungen an. Diese Bedingungen haben Gültigkeit für die gesamte gegenwärtige

und zukünftige Geschäftsverbindung. Die Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch

dann nicht, wenn ihnen bei Eingang nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot

gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten,

Gewicht-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der

Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Kaufpreis und Nebenkosten

Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der

Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Bei Waren oder

Leistungen, die innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht

werden sollen, ist die Erhöhung eines zugesagten Preises nicht zulässig.

Unsere Preise verstehen sich ab Lager Straubing oder Lieferwerk zuzüglich Fracht,

Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten, sowie zuzüglich

Mehrwertsteuer.

Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung und vor Absendung der Ware die Löhne oder sonstige

Kosten einschließlich der Bezugskosten beim Vorlieferanten, so sind wir berechtigt, zu dem

ursprünglichen Kaufpreis die erhöhten Kosten zuzuschlagen; dies gilt nicht bei Preiszusagen

für Waren oder Leistungen, die innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert

oder erbracht werden sollen.

Lieferungen, Lieferfrist

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die, den Transport ausführende

Person übergeben worden ist, oder zwecks Versand unser Lager verlassen hat. Wird der

Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der

Versandbereitschaft auf ihn über. Sendungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des

Käufers und auf dessen Kosten versichert.

Die angegebene Lieferfristen und Lieferzeiten sind als unverbindliche Termine zu verstehen,

sofern nicht ausdrücklich, schriftlich, ein fester Liefertermin vereinbart ist.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung

hinauszuzögern. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung

wesentlich erschweren oder unmöglich machen, Dies gilt auch für unsere Vorlieferanten.

Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie vom

Vertrag zurücktreten.

Falls wir in Verzug geraten, kann der Besteller nach Ablauf einer angemessenen gesetzten

Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, falls die Ware zum Fristablauf

nicht abgesandt oder als versandbereit gemeldet ist. Der Rücktritt ist schriftlich und

unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrundes zu erklären.

Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind

ausgeschlossen, es sei denn, es könnte uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder

grobe Fahrlässigkeit angelastet werden.

Haftung wegen nicht rechtzeitiger Lieferung scheidet auch dann aus, wenn wir zur Erfüllung

der von uns geschuldeten Leistung Materialien verarbeiten müssen, die wir von Herstellern

oder Händlern beziehen müssen, und wenn nachweislich die Belieferung verspätet geschieht

(Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung).

Jegliche Haftung wegen Nichterfüllung ist weiter dann ausgeschlossen, wenn zur Erbringung

der Leistung notwendige Materialien überhaupt nicht geliefert werden

(Selbstbelieferungsvorbehalt).

Zahlung

Bei Onlineshop sowie bei Neukunden gilt Vorkasse.

Die Zahlung des Kaufpreises bei Stammkunden erfolgt - wenn nichts anderes vereinbart ist -

innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.

Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und ohne Skontogewährung

angenommen. Diskont, Spesen und Wechselsteuer trägt der Käufer: diese Kosten werden dem

Käufer von uns in Rechnung gestellt. Für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung,

Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung übernehmen wir keine

Haftung, sofern nicht uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

zur Last fällt.

Zahlungsverzug

Werden vom Käufer Zahlungstermine überschritten, so sind wir berechtigt, vom Eintritt des

Verzuges an 18 % Verzugszinsen zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren

Verzugsschaden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder

Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, noch

nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten und Vorkasse oder Sicherheiten für ausstehende

Lieferungen zu verlangen, weiterhin sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort

in Rechnung zu stellen.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich

künftiger und bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen

Verträgen - werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer

Wahl freigegeben werden.

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich

aller Nebenforderungen unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns

als Händler, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum bzw. Miteigentum

durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum bzw. Miteigentum des

Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der

Verkäufer verwahrt unser Eigentum bzw. Miteigentum unentgeltlich. Ware, an der uns das

Eigentum bzw. Miteigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu

verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.

Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf

oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen

tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen

den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im

eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung

offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter

auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich

benachrichtigen. Diesbezügliche Kosten trägt der Käufer.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir

berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls

Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der

Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt nur dann ein Rücktritt vom

Vertrag, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird.

Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um

mehr als 20 von 100, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von

Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

Sämtliche Koste der Rücknahme inkl. Kosten des Rücktransportes zum Hauptsitz des

Verkäufers bzw. der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.

Gewährleistungsbestimmungen

Beanstandungen wegen offensichtlich mangelhafter und unvollständiger Lieferungen sind

spätestens 5 Tage nach Empfang der Ware, jedenfalls vor dem Einbau oder der

Weiterveräußerung, schriftlich vorzubringen.

Von uns hergestellte, gelieferte und bearbeitete Gegenstände und Teile hiervon werden nach

unserer Wahl unentgeltlich nachgebessert oder neu geliefert, wenn sie innerhalb von 6

Monaten nach Absendung oder Übergabe, nachweisbar in Folge eines vor dem

Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere von Material- oder Herstellungsfehlern,

unbrauchbar werden und wenn solche Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich

gerügt worden sind. Des Weiteren hat der Besteller die Rechte gemäß § 476 a BGB.

Alle Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen für gelieferte Teile, an denen der

Besteller eigenmächtig Änderungen oder Nachbesserungen vorgenommen hat oder wenn die

Mängel auf natürlichen Verschleiß oder auf Temperatur-, Witterungs- und ähnliche Einflüsse

oder auf Verwendung ungeeigneter Medien zurückzuführen sind.

Dem Besteller wird das Recht vorbehalten, bei Unmöglichkeit oder fehlgeschlagener

Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung oder

Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer von uns

oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Vertragsverletzung beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei

Vertragsverhandlungen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht bei

zugesicherten Eigenschaften.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer

Ware.

Haftung

Über die bereits enthaltenen Haftungsregelungen hinaus gilt folgendes:

Insoweit in unserem Unternehmen aus von Kunden gelieferten oder aus

von uns beschafften Materialien ein neues Werk hergestellt wird, ist jegliche Haftung

beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Außerdem beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf Schäden an der von unserem

Unternehmen gelieferten Anlage.

Die Haftung für Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit, der von unserem Unternehmen

gelieferten Anlage außerhalb der Anlage selbst entsteht, ist ausgeschlossen, soweit es das

Gesetz zulässt.

Im Übrigen beschränkt sich die Haftung in jedem Falle auf den Schadensersatz, den die von

uns für das Unternehmen gedeckte Betriebshaftpflichtversicherung anerkennt und erstattet.

Für die Druckfestigkeit von Schlauchleitungen haften wir nur in der Weise, dass die übliche

Druckprüfung im Herstellerwerk gewährleistet wird. Da grundsätzlich in unserem

Unternehmen keine erneute Prüfung der Druckfestigkeit vorgenommen wird, kann für die

Druckfestigkeit selbst keine Haftung übernommen werden, es sei denn, auf besonderen

Wunsch des Vertragspartners wird gegen Berechnung eine erneute Prüfung in unserem

Unternehmen vorgenommen.

Konstruktionsunterlagen

Sämtliche Skizzen, Zeichnungen, Stücklisten und sonstige im Zusammenhang mit der

Durchführung eines Auftrags gefertigten technischen Unterlagen bleiben unser Eigentum. Das

Urheberrecht steht uns zu. Die bezeichneten Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich

gemacht werden.

Datenschutz

Unser Unternehmen ist berechtigt, Daten, die im Rahmen der Geschäftsverbindung im

Unternehmen bekannt und registriert werden, nach den Vorschriften des

Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Straubing. Soweit der Käufer Vollkaufmann,

juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich, rechtliches Sondervermögen ist,

wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende

Rechtsbeziehungen für beide Teile Gerichtsstand Straubing vereinbart. Das gleiche gilt auch,

wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des

Käufers unbekannt ist. Für ein gerichtliches Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) ist die

Zuständigkeit des Amtsgerichts Straubing vereinbart.

Änderungen/Schlussbestimmungen

Es gilt Deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.

Die deutsche Fassung dieser Bedingungen ist maßgebend.

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen oder eine Bestimmung im

Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit

der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu

ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

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